Wann der Arbeitgeber das Gehalt kürzen darf.

Darf der Arbeitgeber das Gehalt kürzen, wenn ein Arbeitnehmer zu wenige Stunden gearbeitet hat? Das ist durchaus möglich – unter bestimmten Bedingungen. In Deutschland arbeiten die Erwerbstätigen im Schnitt 34,7 Stunden pro Woche. Das hat eine Untersuchung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ergeben. Darin enthalten sind sowohl Teilzeit- als auch Vollzeitbeschäftigte. Schaut man diese Gruppen getrennt an, dann beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten 40,4 Stunden, von Teilzeitbeschäftigten nur 20,8 Stunden. Seit einer Gerichtsentscheidung im September 2022 haben Arbeitgeber in der EU die Pflicht, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Wie genau das aussehen soll, können die Betriebe im Einzelnen klären. Wichtig ist nur, dass die Erfassung „systematisch“ erfolgt und die gesamte tatsächlich geleistete Arbeitszeit aufnimmt.

 
Gehälter kürzen bei Unterstunden: Diese Bedingungen müssen erfüllt sein

Damit haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Vorteil. Wer viele Überstunden leistet, kann diese durch die Arbeitszeiterfassung nun schwarz auf weiß dem Arbeitgeber vorlegen – und gegebenenfalls Ersatzleistungen (Geld oder freie Tage) einfordern. Auch andersherum funktioniert das Prinzip: Wer weniger als vertraglich vereinbart arbeitet - also „Minusstunden“ hat - muss mit einem Gespräch beim Chef rechnen.

Denn der Arbeitgeber kann in solchen Fällen die Minusstunden vom Gehalt abziehen. Allerdings nur unter ganz bestimmten Bedingungen: zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer die Unterstunden nicht innerhalb eines festen Zeitraums wieder durch Überstunden ausgleicht, oder wenn er eine bestimmte Untergrenze an Arbeitsstunden erreicht. Wichtig zu betonen ist dabei, dass die Minusstunden im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers liegen müssen. Also es muss seine eigene Schuld sein, zum Beispiel weil er immer wieder früher Feierabend macht oder die Mittagspause überzieht. In Fällen, wo beispielsweise das Internet im Büro ausfällt oder eine Maschine defekt ist - wofür der Arbeitnehmer also nichts kann - können keine Minusstunden geltend gemacht werden.

 
Minusstunden dürfen nicht als Urlaub deklariert werden

Minusstunden dürfen nicht mit dem Urlaub verrechnet werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht schon 1997 in einem Grundsatzurteil entschieden. Demnach darf Urlaub nicht rückwirkend deklariert werden, um ein Arbeitszeitkonto auszugleichen. Also wer einige Tage nicht zur Arbeit erschienen ist oder nur halbtags gearbeitet hat, wodurch Minusstunden entstanden sind, kann nicht später diese Minusstunden als Urlaub ausweisen.

 

Quelle: hna.de

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